Meine Nachbarschaft: Hochstädter Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 795/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 17/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 17 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Platz an der Bushaltestelle „Leonhardsgasse“ - Entsiegeln und Parkplätze schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6153 entstanden aus Vorlage: OF 672/11 vom 11.11.2024 Betreff: Platz an der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" - Entsiegeln und Parkplätze schaffen Vorgang: OM 2331/22 OBR 11; ST 705/23 Der Magistrat wird gebeten, bei der Neuplanung der Bushaltestelle in der Leonhardsgasse (siehe Stellungnahme ST 705) zu prüfen, ob zusätzlich die Gehwegführung neu geplant, eine Entsiegelung vorgenommen und neue Parkplätze vorgesehen werden können. Der Platz für die Glascontainer soll erhalten bleiben und die Straßenbahntr asse soll frei von Bepflanzung und Bebauung gehalten werden. Begründung: Der Platz an der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" muss neu geplant werden. Der Asphalt ist an vielen Stellen aufgeplatzt und die alten Straßenbahnschienen kommen zum Vorschein. Das ist gefährlich für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Der Verlauf des Gehweges von der Leonhardsgasse in Richtung der Bushaltestelle und weiter in Richtung Gwinnerstraße ist völlig unklar. Die versiegelte Asphaltfläche hat teilweise keine Funktion. Aus der gewonnenen Fläche könnte ein Streifen entsiegelt werden und der Gehweg könnte eine klare und nachvollziehbare Führung bekommen. Bürgerinnen und Bürger kommen dann - auch wenn sie in Eile sind - sicher zum Bus. Auf der derzeit nicht benutzten Asphaltfläche können ca. acht zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, ohne die Busspur zu beinträchtigen. Quelle: Geoportal Frankfurt mit Ergänzungen von Beate Brink Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 11
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 592/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 20/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 20 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 17 2024 Die Vorlage OF 592/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Sanierung" das Wort "klimagerechte" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 417/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 29/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 29 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 20 2023 Die Vorlage OF 417/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherung des Schulweges des verkehrsberuhigten Bereichs Hochstädter Straße 42 bis 52
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3648 entstanden aus Vorlage: OF 384/11 vom 21.02.2023 Betreff: Sicherung des Schulweges des verkehrsberuhigten Bereichs Hochstädter Straße 42 bis 52 Der Magistrat wird gebeten, den verkehrsberuhigten Bereich in der Hochstädter Straße 42 bis 52, der Teil des offiziellen Schulweges für Grundschulkinder ist, sicherer zu gestalten. Eine Bodenschwelle vor der Liegenschaft mit der Hausnummer 46 oder eine großflächige Markierung auf dem Boden würde den Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich von der Hochstädter Straße kommend verlangsamen. Begründung: Die Autofahrerinnen und Autofahrer, die die letzte Bodenschwelle vor der Hochstädter Straße 42 überwunden haben, fahren im Verlauf des verkehrsberuhigten Bereichs zu schnell. Kinder werden auf dem Weg zur Grundschule von den Autofahrerinnen und Autofahrern nicht oder zu spät gesehen. Es kommt zu gefährlichen Situationen. Eine weitere Bodenschwelle oder eine auffällige Markierung auf dem Boden würde den Autofahrerinnen und Autofahrern verdeutlichen, dass sie in diesem Bereich Schritttempo fahren müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1584 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1
Müllbehälter entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse in Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2023, OM 3490 entstanden aus Vorlage: OF 378/11 vom 18.01.2023 Betreff: Müllbehälter entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse in Seckbach Der Magistrat wird gebeten, entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an folgenden weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg/Kirchgasse; - an der Kreuzung Kirchbergweg/Wilhelmshöher Straße; - an der Kreuzung Kirchbergweg/Wallfahrtsweg; - an der Kreuzung Kreuzweg/Berger Weg; - an der Ecke Am Seckbacher Preul/Gwinnerstraße; - an der Ecke In den Teichen/Hochstädter Straße; - a m Ende des Gela Gartens/In den Teichen. Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen Spaziergängerinnen und Spaziergängern. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die Spaziergängerinnen und Spaziergänger ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 958 Aktenzeichen: 66-0
CarsharingParkplätze in den Stadtteilen einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3211 entstanden aus Vorlage: OF 348/11 vom 15.11.2022 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, wird der Magistrat gebeten, an folgenden Punkten Carsharing-Stationen einzurichten: In Fechenheim: - Wächtersbacher Straße/Kaufland Supermarkt; - Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz; - Parkplatz Baumertstraße ; - Orber Straße/Cassellastraße; - Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum. Im Riederwald: - Schäfflestraße gegenüber der katholischen Kirche; - Lassallestraße. In Seckbach: - Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44. Alle Carsharing-Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf elektrische Autos bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge wegen ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Carsharing-Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 816 Aktenzeichen: 66 3
Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3213 entstanden aus Vorlage: OF 350/11 vom 17.11.2022 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Schwerpunkte sollen Straßen sein, welche gemäß Schulwegeplan als empfohlene Schulwege für Kinder ausgewiesen sind und deren Sicherheit durch Fahrzeuge, die den Platz beengen bzw. die Sicht der Kinder auf die Straße rauben, eingeschränkt werden. Besonders zu achten ist dabei auf Missachtung des Parkverbots, parkende Autos auf Gehwegabsenkungen sowie parkende Autos auf dafür nicht zugelassenen Flächen wie Fußwege in verkehrsberuhigten Bereichen oder in Ampelbereichen. Schwerpunktmäßig sollen die Kontrollen morgens und nachmittags (Unterrichtsstart und -ende) in folgenden Straßen erfolgen: - Arolser Straße; - Atzelbergstraße; - Auerfeldstraße; - Zentgrafenstraße; - An der Marienkirche; - Alt-Seckbach und Hintergasse; - Heinz-Herbert-Karry-Straße; - Wilhelmshöher Straße; - Im Trieb; - Zeuläckerstraße; - Hochstädter Straße. Begründung: Die empfohlenen Fußwege im Schulwegeplan sollen es Kindern ermöglichen, sicher zur Schule zu gelangen. In Seckbach sind viele Fußwege (z. B. in der Wilhelmshöher Straße) ohnehin sehr schmal. Hinzu kommt, dass in vielen Straßen parkende Autos den Platz für die Kinder auf den Fußwegen reduzieren oder die Sicht deutlich beeinträchtigen. Die Strafgebühren bei Parkverstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, allerdings findet in Seckbach praktisch keine Überwachung von Regelverstößen statt. Dies ist ein Sicherheitsrisiko für Schulkinder. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen vor allem wochentags zu besonders kritischen Uhrzeiten (Unterrichtsstart und -ende) erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 812 Aktenzeichen: 32 1
Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/ Bushaltestelle „Leonhardsgasse“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2331 entstanden aus Vorlage: OF 295/11 vom 12.06.2022 Betreff: Nachpflanzen von Bäumen auf den Grünstreifen am Ende der Gwinnerstraße/ Bushaltestelle "Leonhardsgasse" Am Ende der Gwinnerstraße und im Bereich der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" befinden sich drei Grünflächen, auf denen Bäume in den letzten Jahren wegen Bautätigkeit, Sturm oder aus sonstigen Gründen gefällt oder eingegangen sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf diesen Flächen circa zehn Bäume wieder nach - oder neu anzupflanzen. Foto: Geoportal Frankfurt Begründung: In der Präsentation des neuen Abteilungsleiters der Unteren Naturschutzbehörde wurde der Ortsbeirat explizit aufgefordert, Standorte auf städtischen Grünflächen zu benennen, auf denen Bäume gepflanzt werden können. Diese Fläche sieht der Ortsbeirat als guten Anfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 705 Antrag vom 28.12.2023, OF 543/11 Auskunftsersuchen vom 15.01.2024, V 818 Antrag vom 11.11.2024, OF 672/11 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6153 Aktenzeichen: 66 0
Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2022, OF 217/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 29 2022 Die Vorlage OF 217/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÄnderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1300 entstanden aus Vorlage: OF 146/11 vom 06.12.2021 Betreff: Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt, zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg, aufzunehmen: 1. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung der Leonhardsgasse in die Wilhelmshöher Straße. 2. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Wilhelmshöher Straße in Höhe Hausnummer 168. 3. Die Verwendung eines klimafreundlichen, hellen Asphalts. Begründung: Zur sicheren Querung der Straßen durch Fußgängerinnen und Fußgänger, auch wegen der Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen "Draisbornstraße", sind die beantragten Fußgängerüberwege notwendig und zweckmäßig. Zumal es nicht nachzuvollziehen ist, dass der aktuell vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse ersatzlos entfallen soll. Klimafreundlicher Asphalt nimmt den Regen auf und hat eine bis zu acht Grad Celsius geringere Wärmeabstrahlung als herkömmlicher Asphalt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 962 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2412 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 809 Aktenzeichen: 66 2
Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 135/11 Betreff: Vorplanung Wilhelmshöher Straße Bauabschnitte 3 bis 7 Vorgang: OF 138/17 OBR 11; EA 73/17; M 144/19 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Sicherheit und Schulwegsicherung a) An welchen Stellen (bitte mit Angabe der Hausnummern) sind die Bürgersteige in der Vorplanung schmaler als 2 m und an welchen Stellen schmaler als 1,30 m? b) Wie und durch welche ergänzenden Maßnahmen ist ein sicherer Wartebereich und eine sichere Überquerung der Fahrbahn an den drei Kreuzungsbereichen gewährleistet? Gemeint sind die Kreuzungen Wilhelmshöher Straße / Im Trieb, Zebrastreifen vor der Hausnummer 139; Kreuzung Hofhausstrasse / Wilhelmshöher und Kreuzung Wilhelmshöher / Leonardsgasse. 2. Bushaltestellen: a) Welche Breite hat der Gehweg an den Bushaltestellen Zentgrafenschule Richtung Bergen und an den beiden Haltestellen an der Draisbornstraße? b) Wie wird die Barrierefreiheit erzielt? c) Wie wird erreicht, dass Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle ein sicher ein- und aussteigen können und Passanten die Wartenden passieren können. d) Wie sind die Haltestellen ausgestattet? 3. Klimawandel: a) Wie setzt der Magistrat die Anpassungen an den Klimawandel in dieser Baumaßnahme um: Wie viele Bäume und andere Pflanzen sind geplant? b) Wie können die neuen Leitungen so verlegt werden, dass Platz für die Neupflanzung von Bäumen geschaffen wird? c) Welcher Straßenbelag ist geplant und ist dieser an den Klimawandel angepasst, z.B. durch helle Oberfläche? 4. Haltemöglichkeiten: a) Wo und wie viele Fahrradbügel und Stellplätze für Lastenfahrräder sind geplant? b) Wo und wie viele Kurzzeitparkplätze sind geplant? c) Wo und wie viele Behindertenparkplätze sind geplant? Begründung: Die Bürgersteige der Wilhelmshöher Straße sind derzeit im Ist-Zustand an einigen Stellen für die Fußgänger und Fußgängerinnen sehr schmal, teilweise mit Bürgersteigen <1,30 m. Gleichzeitig fahren Busse in den Hauptverkehrszeiten mit einer Taktung von 3-5 min durch die Wilhelmshöher Straße. Die aktuelle Planung muss die Gefahrenzonen der besonders gefährlichen Bereiche sicherer gestalten. Die Wilhelmshöher hat diverse Kurven und Knicks. Die Kreuzungsbereiche sind aus diesem Grund teilweise schwierig einzusehen und mit geringen Bürgersteigen sind die Wartezonen eng. An allen Bushaltestellen ist reger Warte - Betrieb auf gleichzeitig engen und nicht barrierefreien Bürgersteigen, insbesondere an der Haltestelle Draisbornstraße Richtung Bornheim. Dem muss die Planung mit einer Neugestaltung Rechnung tragen. Die Neupflanzung von Bäumen sollte an allen Stellen berücksichtigt werden, an denen ausreichend Platz ist. Es soll eine Wiederbelebung der Geschäfte in Seckbach geben. Dazu müssen Stellflächen für Fahrräder und auch für Lastenfahrräder geplant werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 138/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 73 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6237 entstanden aus Vorlage: OF 735/11 vom 06.06.2020 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Straße Im Trieb/Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen (siehe Grafik Punkt 1); 2. das vor Im Trieb 4a beginnende Parkverbot in Höhe von Im Trieb 12 durch das Verkehrszeichen Nr. 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße Im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, sodass ein blindes Einfahren in die Straße Im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, sodass unter Inkaufnahme einer Verkehrsgefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1785 Aktenzeichen: 66 0
Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6238 entstanden aus Vorlage: OF 736/11 vom 25.05.2020 Betreff: Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse Der Magistrat wird gebeten, auf der Leonhardsgasse in Fahrtrichtung Gwinnerstraße auf der rechten Straßenseite die Verkehrsschilder Nr. 283 "absolutes Halteverbot" zu entfernen und entsprechende Parkflächen mit Parkwinkeln zu markieren. Begründung: Bereits heute wird in der Leonhardsgasse auf der rechten Fahrbahnseite geparkt. Aufgrund mangelnder Kontrollen durch die zuständigen Ämter ist auch kein regelmäßiger Effekt durch die Bestreifung festzustellen. Durch die heute schon (verkehrswidrig) parkenden Autos wird der fließende Verkehr gezwungen, die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten. Desweiteren wird beim verkehrswidrigen Parken häufig der ohnehin schon schmale Gehweg blockiert. Die Leonhardgasse hat im Mittel eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. Dies sollte für die Freigabe von geeigneten Parkflächen ausreichen. Dem Ortsbeirat ist trotz der aktuell dort regelmäßig parkenden Autos die Leonhardsgasse weder als Stau- noch als Unfallschwerpunkt bekannt. Ordnungsgemäß markierte Parkplätze helfen der Sicherheit mehr als unkontrollierte Parkverbote. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1871 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 3
Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.01.2020 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50 Meter -Längen geplant) realisiert werden; 2. die vierwöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Zumindest die Busse der Linie 43 sollten durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können; 3. falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er-Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacherinnen und Seckbacher und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 673/11 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 299/19 OBR 11; ST 1252/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 299 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1252 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 70 2020 Die Vorlage OF 673/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 488/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 64/18 OBR 11; ST 1434/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 64 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1434 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 299 2018 Die Vorlage OF 488/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEntfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3680 entstanden aus Vorlage: OF 413/11 vom 02.09.2018 Betreff: Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2 Vorgang: OM 3166/18 OBR 11 Der Magistrat wird aufgefordert, das neu angebrachte Verkehrsschild 283 (absolutes Halteverbot) vor der Leonhardsgasse 2 zu entfernen. Das bereits früher vorhandene Verkehrsschild 286 (eingeschränktes Halteverbot) mit dem Zusatz: "Werktags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr" ist beizubehalten. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat, OM 3166, wurde für den Bereich des Fußgängerüberwegs ein Poller gefordert, um den Fußgängerüberweg vor dem Beparken zu schützen. Nun wurde der komplette Bereich vor obiger Liegenschaft durch Anbringen des Verkehrsschildes 283 zum absoluten Halteverbot erklärt. Dies entspricht nicht der Anregung des Ortsbeirates und sorgt für einen unnötigen Verlust der knappen Parkplätze. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3166 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2275
Buslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 288 entstanden aus Vorlage: OF 400/11 vom 03.08.2018 Betreff: Buslinie 43 auf Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die geplante Fahrplanänderung gemäß des Magistratsvortrags vom 15.06.2018, M 110, für die Buslinie 43 wird nicht zum Fahrplanwechsel am 09.12.2018 umgesetzt, sondern erst, wenn die Wilhelmshöher Straße - aufgrund der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Straße - nicht mehr durchgängig befahrbar ist. 2. Der vorgeschlagene Kleinbus (Shuttlebus) soll weiterhin zwischen der Endhaltestelle Leonhardsgasse (Linie 44) und Enkheim pendeln. Die vorgeschlagene Endhaltestelle Budge-Heim (Lohrberg) ist ebenfalls erst zu realisieren, wenn dies die Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße erfordern. Das Verbot der Einfahrt in die unechte Einbahnstraße Leonhardsgasse ist ausschließlich für den Kleinbus aufzuheben. Begründung: Derzeit ist ein Beginn der Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße nicht absehbar. Den Baubeginn für den Jahresanfang 2019 anzunehmen, erscheint völlig unrealistisch. Deshalb ist den Seckbacherinnen und Seckbachern eine Verschlechterung der Busanbindung erst dann zuzumuten, wenn dies unabwendbar ist. An der Endhaltestelle besteht für den Kleinbus eine Wendemöglichkeit sowie eine Toilettenanlage für den Busfahrer. Seckbach Mitte wäre an den ÖPNV in Richtung Enkeim angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 110 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 288 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 289 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2018, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289); BFF (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 110 = Ablehnung, OA 288 und OA 289 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.08.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für die Museumsuferlinie eine für die Fahrgäste attraktive Alternative geprüft wird. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 288 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 288) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 288 und OA 289) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3042, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018
Aufstellen von Pollern um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3166 entstanden aus Vorlage: OF 371/11 vom 26.04.2018 Betreff: Aufstellen von Pollern um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2 Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Pollern, unter Beachtung der Barrierefreiheit, den Bereich um den Fußgängerüberweg vor der Leonhardsgasse 2 von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen frei zu halten. Begründung: In der Leonhardsgasse 2 ist eine beliebte Gastronomie. Die Parkplatzsituation in Seckbach ist wie überall in der Stadt - nicht ausreichend. Dennoch herrscht auch reger Fußverkehr. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge gefährdet wird, insbesondere an Fußgängerüberwegen. Täglich ist zu beobachten, wie Fahrzeuge auf dem Fußgängerüberweg direkt oder wahlweise im geschützten Fünf-Meter-Bereich parken. Es scheint jedenfalls die Regel zu sein. Das Aufstellen von zwei Pollern, um den Fünf-Meter-Bereich zu sichern, würde eine merkliche Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1739 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3680 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrssicheres Gestalten der Ecke Wilhelmshöher Straße/Leonhardsgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3167 entstanden aus Vorlage: OF 372/11 vom 26.04.2018 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Ecke Wilhelmshöher Straße/Leonhardsgasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Wilhelmshöher Straße 166a/Leonhardsgasse 2 durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße ist die Hauptverkehrsstraße in Seckbach. Es verkehrt dort ebenfalls eine Buslinie und es herrscht, auch wegen der beliebten Gastronomiebetriebe, reger Fußgängerverkehr. Der Gehweg ist an der Wilhelmshöher Straße 166a/Leonhardsgasse 2 so schmal, dass keine zwei Fußgänger nebeneinander laufen können. Zwischen Fußgängern und Fahrzeugen jeglicher Art entstehen dort täglich höchst gefährliche Situationen, beispielsweise wenn Fußgänger aus der Leonhardsgasse 2 links um die Ecke auf die Wilhelmshöher Straße gehen. Denn es ist keine Seltenheit, dass Fahrzeuge, ebenfalls aufgrund der engen Fahrbahn, über den dortigen Gehweg fahren. Allein in diesem Jahr wurde die Ecke des dortigen Hauses bereits einmal durch einen Lkw gestreift und beschädigt. Geeignete Maßnahmen könnten z. B. kleine Leitelemente, Radabweiser oder Pfosten an geeigneter Stelle sein. Das beigefügte Lichtbild zeigt die entsprechende Stelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1736 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 380/11 Betreff: Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße in der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gwinnerstraße für PKW aufzuheben. Begründung: Mehrere Zufahrten nach Seckbach senken den Verkehrsdruck auf den Hauptzufahrtsstraßen, der ohnehin schon unerträglich hoch ist. Weiterhin könnte durch eine Aufhebung der Einbahnstraße der Verkehrdruck aus der Gelastraße genommen werden und somit dort auch eine Beruhigung im dortigen Anwohnergebiet erreicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 380/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2018 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 295/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: ST 1398/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1398 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 64 2018 Die Vorlage OF 295/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBeleuchtung vom Eingangsbereich des Sportplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a, zur Kunstrasenanlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 517 entstanden aus Vorlage: OF 51/11 vom 12.07.2016 Betreff: Beleuchtung vom Eingangsbereich des Sportplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a, zur Kunstrasenanlage Der Magistrat wird gebeten, eine Beleuchtung entlang des Weges, vom Eingang der Sportanlage Hochstädter S traße hin zur Kunstrasenfläche, einzurichten. Begründung: Die Sportanlage verfügt über eine neue Kunstrasenanlage, die täglich von mehreren Gruppen unterschiedlichen Alters genutzt wird. Leider fehlt entlang des Weges zur Kunstrasenanlage eine Beleuchtung. Gerade für die jungen "Bambini"-Sportler ist der Weg "unheimlich". Leider ist nicht immer eine Begleitung durch Erwachsene gewährleistet, die Kinder müssen deshalb während der Wintermonate in der Dunkelheit zur Kunstrasenanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1810 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1096 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 52 2
Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 36/11 Betreff: Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: ST 1053/15 In der vorgenannten Stellungnahme führt der Magistrat u. a. aus: "Das zuständige Fachamt wird prüfen, ob eine kurzfristig greifende und preiswertere Lösung für Abhilfe sorgen kann". Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, hat das zuständige Fachamt mittlerweile eine kurzfristig greifende Lösung gefunden? Falls ja, wann wird diese Lösung umgesetzt? Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven und den Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwändig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1053 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 83 2016 Die Vorlage OF 36/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWie ist der derzeitige Stand beim Erwerb eines Grundstücks zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Seckbach?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 35/11 Betreff: Wie ist der derzeitige Stand beim Erwerb eines Grundstücks zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Seckbach? Vorgang: ST 388/12; ST 368/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der derzeitige Stand bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück zum Bau einer Sporthalle inkl. Vereinszentrum ist? Wurde mittlerweile ein geeignetes Grundstück gefunden? Wird die Standortsuche mit Nachdruck verfolgt? Wurde seitens des Magistrats eine Änderung des Flächennutzungsplans in Erwägung gezogen und geprüft (siehe hierzu die Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 388)? Begründung: Seit mehr als fünf Jahren regt der Ortsbeirat den Neubau einer Sporthalle mit Vereinszentrum in Seckbach an. Bisher hat der Magistrat aber noch kein geeignetes Grundstück gefunden. In seiner Stellungnahme vom 05.03.2012, ST 388 führt der Magistrat aus: "Die in räumlicher Nähe zur Sportanlage an der Hochstädter Straße gelegenen Grundstücksflächen sind aufgrund der planungsrechtlichen Ausweisung im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen bzw. Grünflächen "Wohnungsferne Gärten" zum Bau einer Turnhalle bzw. Vereinsheim nicht geeignet". Der Turnverein Seckbach 1875 e. V. verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportlichen Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen der Nachbarschaft. Darüber hinaus könnte durch das Aufgeben der Turnhalle (Am Schießrain 2) Platz für die Weiterentwicklung des Ortskerns gewonnen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 388 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 82 2016 Die Vorlage OF 35/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2015, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 326/11 vom 03.05.2015 Betreff: Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Der Magistrat wird aufgefordert, den Besucherinnen- und Besucherparkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd umgehend zu sanieren . Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1053 Antrag vom 25.02.2017, OF 150/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 84 Aktenzeichen: 52 2
Straßenbenennung: Fuß- und Radweg zwischen Leonhardsgasse und Wilhelmshöher Straße in .Kirchbergweg. benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2014, OF 240/11 Betreff: Straßenbenennung: Fuß- und Radweg zwischen Leonhardsgasse und Wilhelmshöher Straße in "Kirchbergweg" benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den bisher unbenannten Fuß- und Radweg auf der ehemaligen Straßenbahntrasse, zwischen Leonhardsgasse und Wilhelmshöher Straße, in "Kirchbergweg" zu benennen. Begründung: Im Mittelalter gab es zwischen Seckbach und Bergen eine heute nicht mehr vorhandene Ansiedlung namens Kirchberg. Im Jahr 1178 wird Kirchberg in einer Mainzer Urkunde neben Bergen, Seckbach u. a. als ein zum Archidiakonat des Kollegiatstifts St. Peter (Mainz) gehörender Ort genannt. Das Hauptgebäude dort war eine Bergkirche, die zeitweise Seckbach, Bergen und Fechenheim als Kirche diente. In der Pestzeit soll sie auch Wallfahrtskirche gewesen sein. Es gibt Vermutungen, daß sie auf dem jetzigen Gelände der Buchhändlerschule gestanden hat, andere vermuten sie auf dem jetzigen Gelände der Gärtnerei Wucher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 45 2014 Die Vorlage OF 240/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinführung „Bewohner-Parkausweis“ in der Hochstädter Straße im Stadtteil Frankfurt-Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 445 entstanden aus Vorlage: OF 60/11 vom 29.09.2011 Betreff: Einführung "Bewohner-Parkausweis" in der Hochstädter Straße im Stadtteil Frankfurt-Seckbach Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, das alle Anwohnerinnen und Anwohner in der Hochstädter Straße künftig nur noch mit Anwohnerparkausweis parken dürfen. Die Hochstädter Straße soll als komplette Straße mit "Bewohner-Parkausweis" ausgestattet werden. Begründung: In der Hochstädter Straße, Haus Nr. 40, befindet sich ein Hausmeisterservice. Dieses Wohngebäude ist laut Fluchtlinienplan, Gebietskategorie 34, reines Wohngebiet. Die Eigentümerin des Hausmeisterservices lässt dort regelmäßig und täglich ihre circa 14 - 16 nicht als Firmenfahrzeuge gegenzeichneten Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichnungen, wie F-AS. . parken. Der Ablauf des Parkens erfolgt reibungslos, d. h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich anfahren, tauschen ihr Privatfahrzeug direkt mit dem Parkplatz des Firmenfahrzeuges. Dies geschieht morgens bei der Ankunft und abends nach Betriebsende. Für die dort wohnenden Anwohnerinnen und Anwohner ist es somit fast unmöglich, einen Parkplatz zu bekommen. Durch Einführung eines "Bewohner-Parkausweises" wäre sichergestellt, dass auch wirklich immer nur ein Parkausweis pro Person ausgestellt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 236 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Buslinie 44: Haltestelle Bodenseestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2011, OM 131 entstanden aus Vorlage: OF 9/11 vom 04.05.2011 Betreff: Buslinie 44: Haltestelle Bodenseestraße Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, warum an der Wartehalle in Richtung Seckbach-Leonhardsgasse statt der üblichen 80 Zentimeter breiten Seitenwände nur 40 Zentimeter breite Seitenwände montiert wurden, obwohl der Fußweg breit genug ist und 2. gegebenenfalls die schmalen Seitenwände gegen die üblichen 80 Zentimeter breiten auszutauschen. Begründung: Aufgrund eines Antrags des Ortsbeirates aus dem Jahr 2007 wurde vor circa einem Jahr die Wartehalle in Richtung Seckbach aufgestellt. Laut Anforderungsprofil zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP), siehe B 404 vom 22.09.2006, Punkt I.1, Haltestellenausstattung, ist an allen Haltestellen ein Unterstand für Fahrgäste zu errichten, sofern dies situationsbedingt möglich ist. Dies ist hier der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 883 Aktenzeichen: 92 13
Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2011, OA 1269 entstanden aus Vorlage: OF 523/11 vom 06.12.2010 Betreff: Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße muss vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel durchgeführt werden Vorgang: V 1264/10 OBR 11; ST 1315/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend abzustimmen, dass die grundlegende Erneuerung eines Teilabschnitts der Wilhelmshöher Straße vor Baubeginn des Riederwaldtunnels durchgeführt wird. Der zu erneuernde Teilabschnitt liegt im Bereich zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Leonhardsgasse. Begründung: Wegen ihres katastrophalen Zustands ist die Wilhelmshöher Straße seit Jahrzehnten ein Ärgernis. Der Ortsbeirat sowie die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger wurden bisher immer wieder vertröstet und hingehalten. Die Bauzeit des Riederwaldtunnels wiederum kann bis zu sieben Jahre betragen. Wegen der Einstufung als so genanntes Sofortvollzugsprojekt können die Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel unmittelbar nach Beendigung der noch anhängigen Gerichtsverfahren begonnen werden. Sollte die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße nicht vor dem Baubeginn zum Riederwaldtunnel erfolgen, würde der desolate Zustand der Wilhelmshöher Straße auch noch im jetzigen Jahrzehnt unverändert bestehen bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 368 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.01.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und Stv. Holtz (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2011, TO II, TOP 64 Beschluss: Der Vorlage OA 1269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen FAG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9582, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011 Aktenzeichen: 66 5
Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2008, OA 649 entstanden aus Vorlage: OF 216/11 vom 12.04.2008 Betreff: Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der alten Trasse der Straßenbahnlinie 12 - zwischen Leonhardsgasse und ehemaliger Wendeschleife an der Vilbeler Landstraße - einen Fuß- und Radweg einzurichten. Der einzurichtende Fuß- und Radweg ist als vorübergehende Zwischennutzung anzulegen. D. h., er muss, bei einer späteren Einlösung der Option zur Nutzung der Strecke durch den ÖPNV, kostengünstig rückbaubar sein. Die Bepflanzung der Trasse mit Bäumen (wie im Erläuterungsbericht beschrieben) sowie deren Bebauung in sonstiger Art, werden ausdrücklich abgelehnt. Begründung: Wie im Erläuterungsbericht des Umweltamtes vom 20.09.2007 zur so genannten Seckbacher Promenade beschrieben, sollen innerhalb der vorhandenen Gleisspuren zwei je 1,50 Meter breite wassergebundene Wege angelegt werden, so dass die Gleise die Wegkanten bilden. Der ebenfalls 1,50 Meter breite Abstandsstreifen zwischen den Gleisspuren soll bis zur Oberkante mit Schotter abgedeckt werden. Die ehemaligen Haltestellen sollen teilentsiegelt werden. Mit der neuen Wegeverbindung entstünde, abseits der viel befahrenen Wilhelmshöher Straße und Vilbeler Landstraße, eine attraktive Verknüpfung zwischen Seckbach und Bergen-Enkheim. Die Wegeverbindung käme den Naherholungssuchenden, Spaziergängern und Radfahrern, sowie den Fahrradpendlern zugute. Wegen der bestehenden Option einer Verlängerung der U-Bahnlinien U4 oder U7 (siehe Gesamtverkehrsplan), ist die Trasse von jeglicher Bebauung und großwüchsiger Bepflanzung freizuhalten. Anlage 1 (ca. 329 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2008, ST 1371 Bericht des Magistrats vom 14.11.2008, B 741 Bericht des Magistrats vom 04.09.2009, B 755 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 05.06.2008, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und Stv. Seitz (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und Stv. Seitz (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 53 Beschluss: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG, BFF, NPD und Stv. Seitz gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, BFF, NPD und Stv. Seitz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4159, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 79 1
Ideen
Bäume für die Leonhardsgasse
In der Leonhardsgasse wurde vor mehreren Jahren der letzte Baum entfernt. Um die Straße etwas zu begrünen könnte zum Beispiel auf dem sehr breiten Bürgersteig vor der Hausnummer 21 ein Baum gepflanzt werden. Zudem könnten Parkbuchten angelegt werden und diese mit Bäumen davor und danach versehen.
U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Fahrrad Parkplätze in der Leonhardsgasse
In der Leonhardsgasse gibt es keine Möglichkeit ein Fahrrad abzuschließen. Der Bürgersteig vor der Hausnummer 21 wäre breit genug um dort ein paar Bügel zu montieren. Oder der Parkplatz vor der Hausnummer 32 würde sich auch dafür anbieten.
U-Bahn Verlängerung von der Borsigallee nach Bergen
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
Fußgängerüberweg Wilhelmshöher Straße Höhe Völp
Die Überquerung der Wilhelmshöher Straße Höhe Leonhardsgasse ist für Fußgänger sehr gefährlich. Hier würde ein Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel die Gefahr entschärfen.
Leonhardsgasse neu gestalten
Die Leonhardsgasse neu gestalten. Die Parkflächen neu anordnen, Fahrradabstellmöglichkeiten schaffen und die Straße allgemein begrünen mit Bäumen. Die Parkflächen für Autos Kennzeichen.
Unübersichtliche Parksituation in der Leonhardsgasse
In der Leonhardsgasse ist die Parksituation unübersichtlich, was dazu führt, dass immer wieder Autofahrer ihr Auto im absoluten Parkverbot abstellen. Es wäre leichter zu erkennen, wenn ausdrückliche Schilder montiert werden, die das Parken ausweisen und Markierungen auf der Straße vorhanden sind.
Unübersichtliche Parksituation
In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.
Unübersichtliche Parksituation
In der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.